4.4. Einkommen / Bedarfszahlen 4.4.1. Allgemein Betreffend Einkommen sowie die familienrechtlichen Existenzminima der Parteien sowie der Kinder kann grösstenteils auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. E. 4.2.2 f. hiervor), zumal diese von den Parteien (mit Ausnahme des Grundbetrags der Klägerin [vgl. E. 4.4.2 hernach], der Wohnkosten der Klägerin [vgl. E. 4.4.3 hernach] sowie der Arbeitswegkosten des Beklagten [vgl. E. 4.4.4 hernach]) nicht substantiiert beanstandet wurden; der blosse Verweis auf in Tabellen aufgeführte Zahlen genügt dafür jedenfalls nicht (vgl. E. 1 hiervor).