Ausgewählte psychologische Aspekte im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, N. 146). Vorliegend erscheinen die Aussagen der Kinder einerseits von deren Loyalitätskonflikt und andererseits vom Willen der Klägerin geprägt, was die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid einlässlich und nachvollziehbar begründet hat (angefochtener Entscheid E. 4.10.4) und was von den Parteien im Berufungsverfahren auch nicht in Abrede gestellt worden ist. Soweit sich die Berufung der Klägerin gegen die von der Vorinstanz angeordnete alternierende Obhut richtet, ist diese nach Gesagtem somit abzuweisen. - 16 -