Um die Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken, sei die Obhut an die Klägerin zu übertragen. Die Stabilität der Situation der Kinder sei Hauptthema beim Wechsel von Betreuungsmodellen. Unbestritten hätten die Parteien seit dem 1. Juli 2023 getrennt gelebt und die Kinder seien unter der alleinigen Obhut der Mutter gewesen. Die Kinder hätten dieses System seit einem Jahr gekannt. Die Klägerin organisiere den Alltag der Kinder. Soweit Unterstützung benötigt würde, werde diese über die Familie der Schwester oder der Grosseltern mütterlicherseits organisiert. Dieses bewährte System würden die Kinder kennen; auch der Beklagte habe sich auf dieses System verlassen.