Die Klägerin habe durch den Krebs aber auch infolge der Therapien gesundheitliche Schwierigkeiten, so verliere sie bei Stress die Sprache und sie könne sich kaum mehr ausdrücken. Ihre psychische Lage sei fragil. Die Kinder würden dies erkennen und mit der Erkrankung der Mutter leben. Eine alternierende Obhut würde die Situation der Kinder zusätzlich belasten. Einerseits würden die Eltern keine adäquate Kommunikation kennen. Andererseits würden die Kinder erneut einen Wechsel in ihrem Alltag erkennen, was für sie nicht hilfreich sei. Um die Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken, sei die Obhut an die Klägerin zu übertragen.