Das "Nest" habe versucht, den Vater zu ersetzen. Wenn die Vorinstanz davon spreche, dass die Kinder nicht aus dem "Nest" herausgerissen werden sollen, verkenne sie, dass gerade dieses Nest versucht habe, den Vater als bislang wesentlich mitbetreuende Person zu verdrängen, auszuschliessen und zu ersetzen. Zudem bestehe das Nest in dieser Form noch nicht so lange und der Beklagte habe noch vor weniger als einem Jahr die Töchter auch unter der Woche, insbesondere am Donnerstagnachmittag betreut. Zu den Wohnorten der Parteien (S._____ bzw. Q._____) bringt der Beklagte vor, diese lägen nur 5 Kilometer bzw. 5 – 8 Minuten mit dem Auto voneinander entfernt.