In der Zeit nach der Trennung habe er C._____ am Dienstagmorgen noch zur Schule begleiten dürfen und die Töchter seien am Donnerstagnachmittag ab 14:00 Uhr bei ihm gewesen. Diese Kontakte seien nach und nach von der Klägerin eingeschränkt worden, bis er die Töchter nur noch jeden Freitagabend bis Samstag gesehen habe. Mit dieser Einschränkung der Rolle des Vaters habe die Familie der Klägerin eine viel prominentere Rolle in der Kinderbetreuung übernommen. Das "Nest" habe versucht, den Vater zu ersetzen.