Ziff. 4: Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Tochter C._____, geb. tt.mm. 2015, monatlich und monatlich vorschüssig folgende Beiträge zu bezahlen: Ab 1. Juli 2023 CHF 390.00 Ab 1. Mai 2024 CHF 180.00 Ab 1. Juni 2025 CHF 350.00 Jeweils zuzüglich der effektiv ausgerichteten Kinderzulagen. -8- Ziff. 5 neu Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Tochter D._____, geb. tt.mm. 2017, monatlich und monatlich vorschüssig folgende Beiträge zu bezahlen: