Ziff. 2 neu Die Kinder C._____, geb. tt.mm. 2015, und D._____, geb. tt.mm. 2017, stehen unter der Obhut der Mutter. 2. Der Entscheid des Bezirksgerichts Laufenburg vom 25. Juli 2024 sei in Ziff. 3.2 wie folgt abzuändern: Ziff. 3.2 neu Der Vater ist überdies berechtigt, jeweils vier Wochen Ferien sowie die Hälfte der Feiertage mit den Kindern zu verbringen. Die übrigen Schulferienwochen der Kinder deckt die Mutter ab.