2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Klägerin " -7- 3.2. Mit Berufungsantwort vom 5. August 2024 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Berufung des Beklagten. 3.3. Die Klägerin erhob am 29. Juli 2024 ebenfalls fristgerecht Berufung gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Laufenburg vom 25. Juni 2024, welcher ihr am 17. Juli 2024 in begründeter Fassung zugestellt worden ist. Sie stellte folgende Anträge: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Laufenburg vom 25. Juli 2024 sei in Ziff. 2 wie folgt abzuändern: