3. 3.1. Der Beklagte erhob am 8. Juli 2024 fristgerecht Berufung gegen diesen ihm am 28. Juni 2024 in begründeter Fassung zugestellten Entscheid und stellte folgende Anträge: 1. Dispositivziffer 2 und 3.1. des Entscheids des Bezirksgerichts Laufenburg vom 25.06.2024 (SF.2023.34) sei aufzuheben. Stattdessen sei wie folgt zu entscheiden: