2. Die Kinder C._____ (geb. tt.mm. 2015) und D._____ (geb. tt.mm. 2017) werden per 1. August 2024 unter die alternierende Obhut der Eltern gestellt. Der Betreuungsanteil der Mutter betrÃĪgt 75 %, derjenige des Vaters 25 %. Bis zu diesem Zeitpunkt stehen die Kinder unter der Obhut der Mutter. Der Hauptwohnsitz der Kinder ist bei der Mutter. 3. 3.1. Der Betreuungsanteil der Eltern gestaltet sich wie folgt: Woche 1 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Vormittag Mutter Mutter Mutter Mutter Mutter Vater Vater