Im Übrigen sei festzustellen, dass keine persönlichen Unterhaltsbeiträge geschuldet sind. -4- 5. Für den Fall, dass der Gesuchsgegner wider Erwarten verpflichtet werden sollte, Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, sei festzustellen, dass er sich an seine Unterhaltspflicht Fr. 47'715.04 anrechnen lassen kann (Nachbezifferung und Beweisergebnis vorbehalten). […]" 2.3. Am 11. März 2024 wurden die beiden Töchter angehört.