1. Die Parteien sind die verheirateten Eltern der Kinder C._____, geb. tt.mm. 2015, und D._____, geb. tt.mm. 2017. Sie leben seit dem 1. Juli 2023 getrennt. 2. 2.1. Mit Eheschutzgesuch vom 24. November 2023 an das Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Familiengerichts, stellte die Klägerin u.a. folgende Anträge: " […] 2. Die Obhut über die beiden gemeinsamen Töchter C._____, geb. tt.mm. 2015, und D._____, geb. tt.mm. 2017, sei der Mutter zuzuweisen. 3. Dem Vater sei ein Kontaktrecht von einer Übernachtung pro Woche (aktuell Freitag nach Schulschluss, ca. 16:30 bis Samstag 17:00) zuzusprechen.