_, wonach die Inserate ohne Preisangabe erscheinen sollten, habe sie "im Google" ein Inserat mit einem Preis von Fr. 1'400'000.00 entdeckt. Herr D._____ habe zudem fünf Investoren auf den gleichen Tag und die gleiche Zeit zur Besichtigung eingeladen, was für die Durchführung eines Bieterverfahrens sehr schlecht sei. Vermutlich habe Herr D._____ kein Bieterverfahren mit den 50 Investoren durchgeführt, weil es zu aufwendig sei und für ihn zu wenig schnell gehe. Mit Blick auf die von der Beklagten bei der Vorinstanz eingereichten Unterlagen erscheint die Einrede der Schlechterfüllung der Gegenleistung jedenfalls nicht als haltlos.