" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 16. Oktober 2023; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 14. Dezember 2023) für den Betrag von Fr. 30'156.00 nebst Zins zu 5 % seit 9. September 2023 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 400.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin Fr. 400.00 direkt zu ersetzen hat. -3-