1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 26. Oktober 2023 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. Dezember 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden das Gesuch um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für Fr. 30'156.00 nebst Zins zu 5 % seit 11. Juli 2023. 2.2. Die Beklagte ersuchte mit Stellungnahme vom 17. Januar 2024 um Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens. 2.3. Die Klägerin äusserte sich dazu mit Eingabe vom 25. Januar 2024. 2.4. Die Beklagte nahm mit Eingabe vom 3. Februar 2024 zur Replik Stellung. 2.5. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 21. Mai 2024: