Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 16. Oktober 2023) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ vom 16. Oktober 2023 für eine Forderung von Fr. 30'156.00 nebst Zins zu 5 % seit 11. Juli 2023. In der Rubrik "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "Rechnung Nr. 202306-14, gemäss Ziff. 8.2 lit. a) des Unterzeichneten Verkaufsauftrages (Nichtannahme eines Kaufangebots durch den Auftraggeber) vom 02.02.2023".