Zurückhaltung angebracht. Langwierige Abklärungen sollten nicht die Regel bilden (Urteil des Bundesgerichts 5A_262/2019 vom 30. September 2019 E. 5.2). Der vorinstanzliche Entscheid über die Obhut ist damit zusammenfassend nicht zu beanstanden. Damit erübrigt es sich, die Ausführungen der Klägerin in ihrer Berufungsantwort (S. 5 ff.) zur Frage der Obhut und zur Erziehungsfähigkeit des Beklagten zu vertiefen. - 10 -