Dabei sei zu berücksichtigen, dass sie einen sehr authentischen und zugewandten Eindruck hinterlassen hätten. Entgegen dem Beklagten lägen keinerlei Anhaltspunkte vor, wonach die Kinder vor der Anhörung durch einen Elternteil instruiert worden sein könnten (angefochtener Entscheid, E. 5.2.2).