4.3. Die für diesen Zeitraum bereits geleisteten Unterhaltszahlungen sind an die oben genannten Unterhaltspflichten anrechenbar. 4.4. Darüber hinaus wird der Gesuchsgegner verpflichtet, der Gesuchstellerin für den Zeitraum von Mitte Februar 2023 bis Mai 2023 (Aufenthalt im Frauenhaus) zusätzlich für die in diesem Zeitraum bereits erfolgten Zahlungen […] pauschal Fr. 1'275.40 zu bezahlen sowie ihr sämtliche während dieser Zeit von der Post ausbezahlten Kinderzulagen weiterzuleiten.