4. 4.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Kinder ab Juni 2023 monatlich vorschüssig […] [zzgl. Kinderzulagen] zu bezahlen ([nur Barunterhalt]). für C._____: Fr. 773.00 für E._____: Fr. 772.00 für D._____: Fr. 572.00 4.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig […] zu bezahlen: - ab Juni 2023 bis Stellenantritt, längstens bis Juni 2025: Fr. 188.00 - ab Stellenantritt, spätestens aber ab Juli 2025: Fr. 370.00