3.2. Der Gesuchsteller beantragte mit Klage vom 3. März 2023 beim Bezirksgericht Brugg die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Er begründete dies damit, dass er nicht in der Lage sei, für die Kosten des Verfahrens aufzukommen. Seine Lebenshaltungskosten seien stetig gestiegen. Der Gesuchsteller sei verheiratet und am 25. Februar 2022 sei seine Tochter C._____ geboren worden. Die beiden Töchter aus erster Ehe würden bei ihm leben. Seine Ehefrau kümmere sich ausschliesslich um die Betreuung der Familie. Er sei in einem 80%-Pensum tätig und sein Arbeitsweg betrage zwei Stunden täglich. Dabei müsse er insgesamt 120 km zurücklegen. Der Gesuchsteller sei auf ein Fahrzeug angewiesen.