Neben dem speziellen Grundbetrag für Ehegatten und eingetragene Partner ist auch bei den übrigen Positionen des Existenzminimums jeweils der entsprechende Bedarf des Partners zu berücksichtigen (DANIEL WUFFLI, Die unentgeltliche Rechtspflege in der Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2015, N. 248). -6-