2.2. Der Gesuchsteller brachte beschwerdeweise dagegen vor, die Vorinstanz gehe in ihrem Entscheid fälschlicherweise von einem Nettolohn des Gesuchstellers von monatlich Fr. 7'504.00 aus. Dabei sei die einmalige Treuprämie mitberücksichtigt worden, welche er für 10 Dienstjahre erhalten habe. Der effektive Nettolohn des Gesuchstellers belaufe sich jedoch auf ca. Fr. 5'800.00 (inkl. Kinderzulagen von Fr. 600.00), womit bereits erwiesen sei, dass er und seine Familie weit unter dem von der Vorinstanz richtig festgestellten erweiterten Existenzminimum von Fr. 6'748.00 lebten.