_ vom 27. Juni 2024 (BB 6), die Rechnung der H._____ vom 27. Juni 2023 (BB 7), die Lohnabrechnungen des Gesuchstellers für die Monate Januar bis Juni 2024 (BB 7) sowie damit zusammenhängenden Tatsachenbehauptungen sind angesichts des absoluten Novenverbots im Beschwerdeverfahren nicht zu berücksichtigen.