1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte am 3. März 2023 beim Bezirksgericht Brugg im Rahmen der von ihm gegen B._____ (nachfolgend: Beklagte) eingereichten Klage auf Abänderung des Ehescheidungsurteils vom 3. Oktober 2018 die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Die a.o. Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 18. Juni 2024 ab. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 25. Juni 2024 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller am 4. Juli 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: