1. Es wird die Nichtigkeit des Entscheids der a.o. Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg vom tt.mm.2024 (Konkursdekret) festgestellt. 2. Die Beschwerde wird infolge Gegenstandslosigkeit von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. 3. Die obergerichtliche Entscheidgebühr wird auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)