1.2.2. Mit Beschwerde brachte der Beklagte vor, sich im Militärdienst zu befinden, welcher vom 24. Juni 2024 bis am 12. Juli 2024 dauere. Mit Eingabe vom 17. Juli 2024 hat der Beklagte aufforderungsgemäss eine Kopie aus seinem Dienstbüchlein eingereicht, aus welchem sich der behauptete Militärdient entnehmen lässt. Damit hat er den Nachweis erbracht, dass er sich im besagten Zeitraum im Militärdienst befand. Die am 26. Juni 2024 erfolgte Konkurseröffnung sowie die darauffolgende Zustellung des Konkursdekrets an den Beklagten (27. Juni 2024) fanden somit während des Rechtsstillstandes gemäss Art. 57 Abs. 1 SchKG statt.