3. 3.1. Der Beklagte erhob gegen diesen ihm am 27. Juni 2024 zugestellten Entscheid mit Eingabe vom 5. Juli 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau. Er beantragte die Aufhebung des Konkursdekrets und den Verzicht auf die Erhebung von Gerichtskosten. Gleichentags hinterlegte er beim Bezirksgericht Brugg den Betrag von Fr. 1'730.65. 3.2. Mit Verfügung vom 15. Juli 2024 forderte die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau den Beklagten auf, innert einer Frist von fünf Tagen den in der Beschwerde behaupteten Militärdienst (24. Juni 2024 – 12. Juli 2024) mit einer Kopie des Dienstbüchleins oder der Bestätigung des Einheitskommandaten zu belegen.