Eine neue Unterhaltsberechnung würde sich hier einzig für den Fall erübrigen, wenn die Parteien vor der Trennung sparsamer gelebt haben als es die finanziellen Verhältnissen zuliessen und sie ihren ganzen allfälligen Überschuss angespart haben. Dabei ist grundsätzlich auch unwesentlich, ob die Kinder "bereits einen hohen Anteil am Überschuss" erhalten, denn selbst ein Überschussanteil von mehr als Fr. 1'000.00 (gemäss Vorinstanz) ist für sich allein nicht als zu hoch zu bezeichnen.