3. Der Ehemann und Gesuchsgegner sei vom Gericht unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB und Art. 343 ZPO mit Busse im Widerhandlungsfall zu verpflichten, vollumfänglich über sein Einkommen und Vermögen Auskunft zu erteilen und die entsprechenden Urkunden einzureichen und folgende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu edieren: