b) für D._____, geb. tt.mm.2012: bis zum Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils: monatlich total CHF 3'357.00 davon Betreuungsunterhalt CHF 1'058.00 zuzüglich allfällig bezogene Kinderzulagen. Eventualiter seien die Unterhaltsbeiträge für die Kinder nach richterlichem Ermessen festzulegen. 2.2. Ziff. 6 (neu) Der Ehemann sei zu verpflichten, der Ehefrau monatlich im Voraus und rückwirkend, erstmals per 01. Juni 2023, bis zum Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils, einen persönlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2’788.00 zu bezahlen: