3. 3.1. Gegen diesen ihr am 20. Juni 2024 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob die Klägerin am 1. Juli 2024 fristgerecht Berufung und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium Familiengericht, vom 02. April 2024 (SF.2023.49), sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Es seien in Abänderung der mit Eheschutzentscheid des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium des Familiengerichts, vom 27. Mai 2021 (SF.2020.74) genehmigten Vereinbarung die Ziffern 5, 6, und 9 aufzuheben bzw. abzuändern und wie folgt zu ersetzen: