2.3. Am 14. Februar 2024 fand die Verhandlung vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Q._____ statt. Es wurde keine Parteibefragung durchgeführt. Mit den Schlussvorträgen hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 2.4. Mit Entscheid 2. April 2024 erkannte das Gerichtspräsidium Q._____: " 1. Das Gesuch um Abänderung Eheschutz / vorsorgliche Massnahme wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'200.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Die Gesuchstellerin hat dem Gesuchsgegner eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 2'781.00 zu bezahlen."