7. Eventualiter sei auf die Erhebung eines Gerichtskostenvorschusses zu verzichten und der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, sowie der unterzeichnete Rechtsanwalt zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners." 2.2. Mit Stellungnahme vom 11. Januar 2024 beantragte der Beklagte die Abweisung des Gesuchs unter Kosten- und Entschädigungsfolge.