___ und die KVG-Prämien der Klägerin und der Kinder zu bezahlen (Dispositiv-Ziff. 2./5.). Weiter wurde der Beklagte mit der genehmigten Vereinbarung verpflichtet, der Klägerin im Falle einer Bonuszahlung jeweils im Folgemonat die Hälfte der ausgerichteten Zahlung als Ehegattenunterhalt zu bezahlen und ihr die entsprechende Lohnabrechnung zukommen zu lassen (Dispositiv-Ziff. 2./6.). Gemäss der genehmigten Vereinbarung basierten die Unterhaltsbeiträge auf folgenden Werten (Dispositiv- Ziff. 2./9.):