1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 3. Januar 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 23. April 2024 beim Bezirksgericht Brugg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 1. März 2024 dem Beklagten am "23.02.2024" zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg erkannte am […]: " 1. Über B._____, geboren am tt.mm.jjjj, R-Weg, S._____, wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, xx:xx Uhr, der Konkurs eröffnet.