Das behauptete Einkommen aus einer Festanstellung hat der Beklagte in keiner Form belegt. Das Konto bei der F._____ befindet sich mutmasslich mit Fr. 4'119.68 im Minus (BB 5). Selbst wenn man das Privatkonto des Beklagten berücksichtigen würde, auf dem sich offenbar am 27. Juni 2024 Fr. 15'431.61 befanden (BB 10), wäre er mit den tatsächlich vorhandenen Aktiven von Fr. 41'311.93 (Fr. 15'431.61 + Fr. 30'000.00 – Fr. 4'119.68) nicht in der Lage, die noch bestehenden Schulden von Fr. 91'652.50 zu begleichen.