weshalb aktuell kein umfassendes Bild seiner finanziellen Situation möglich ist. In den Akten fehlen sodann Belege über die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel wie der Auszug des zweiten Kontos und unterzeichnete Debitoren- und Kreditorenlisten. Auch die Steuererklärung befindet sich nicht in den Unterlagen. Ohne Kenntnis des regelmässig anfallenden Aufwands und Ertrags ist es nicht möglich, zu beurteilen, ob dem Beklagten aktuell und in den nächsten Monaten genügend liquide Mittel zur Tilgung allfälliger weiterer Schulden zur Verfügung stehen werden.