Die Rechnung Nr. hhh an K._____ und C._____ vom 29. April 2024 in Höhe von Fr. 24'750.15 sollte ebenfalls durch Zahlung innert zehn Tagen auf das andere zu Gunsten der Einzelunternehmung des Beklagten lautende Konto (zzz) beglichen werden. Ob dies erfolgt ist oder je erfolgen wird, bleibt mangels Einreichung des Kontoauszuges im Dunkeln (BB 8).