Letzteres zeige sich überdies an diversen derzeit offenen Rechnungen in Höhe von rund Fr. 48'000.00. Per 28. Juni 2024 werde ein Darlehen in Höhe von Fr. 105'811.00 zur Rückzahlung fällig. Nebst der Führung seines Einzelunternehmens sei der Beklagte in einem Vollpensum tätig und generiere einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 11'500.00. Diese Vermögenswerte dienten dem Unterhalt seiner Familie und seien vom Geschäftskonto getrennt. Zu befriedigende Verlustscheinforderungen lägen nicht vor.