2.3.2. Hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit legte der Beklagte dar, diese ergebe sich aus dem Kontoauszug der F._____ vom 26. Juni 2024. Das Konto habe am 26. Juni 2024 ein Guthaben von knapp Fr. 26'000.00 aufgewiesen. Weiter sei aus dem Kontoauszug auch der bisherige Umsatz im Jahr 2024 ersichtlich. Gutschriften von Fr. 209'947.05 stünden Belastungen von Fr. 187'307.34 gegenüber. Das Einzelunternehmen des Beklagten sei gesund und nicht überschuldet. Der Beklagte könne seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Letzteres zeige sich überdies an diversen derzeit offenen Rechnungen in Höhe von rund Fr. 48'000.00.