2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 11. April 2024 beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 13. Februar 2024 dem Beklagten am 16. Februar 2024 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am xx.xx.2024 wie folgt: " 1. Über B._____, geboren am […], wird mit Wirkung ab […], der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.