Es liege die Vermutung nahe, dass die Kreditoren per 26. Juni 2024 höher seien, als diese von der Beklagten ausgewiesen würden. Die Kreditorenliste gemäss Beschwerdebeilage 27 werde zudem von einer "H._____ AG" erstellt, die nicht Partei sei und die gemäss Zefix gar nicht existiere. Daraus ergebe sich, wie es die Beklagte gegenüber Lieferanten u.a. mit der Wahrheit nehme. Die Beklagte könne nicht glaubwürdig den Nachweis erbringen, dass per 31. Dezember 2023 keine Überschuldung der Gesellschaft vorgelegen habe, da die benannte, wenn auch provisorische Jahresrechnung 2023, nicht eingereicht worden sei.