Das Stockwerkeigentum in Y._____ ([…]) und die beiden dazu gehörigen Einstellhallenplätze seien mit insgesamt Fr. 530'000.00 belastet, so dass der Beklagten innerhalb der nächsten sechs Wochen nochmals Fr. 135'000.00 flüssige Mittel zur Verfügung stehen würden. Aus den drei Grundstückkaufverträgen würden bis Ende Juli 2024 somit frei verwendbare flüssige Mittel von Fr. 426'000.00 fliessen. Die Beklagte weise per Ende 2023 einen Gewinn von Fr. 73'195.85 aus. Zufolge des Verkaufs der Grundstücke über dem Buchwert werde auch im Jahr 2024 mit einem Gewinn zu rechnen sein.