Der Restkaufpreis werde am 2. August 2024 bezahlt. Der Nettoerlös von Fr. 140'000.00 werde der Beklagten als Liquidität zur Verfügung stehen. Schliesslich habe die Beklagte einen Reservationsvertrag für das Stockwerkeigentum in Y._____ (Grundstück "[…]") sowie zwei Einstellhallenplätze ("[…]") für insgesamt Fr. 680'000.00 unterzeichnet, wobei Fr. 14'701.60 abbezahlt worden seien. Der Restbetrag von Fr. 665'298.40 werde der Beklagten nach Eintrag im Grundbuch überwiesen, wobei der Vertrag am 17. Juli 2024 unterzeichnet werde. Das Stockwerkeigentum in Y.___