Die Beklagte bezwecke hauptsächlich […]. Sie könne zudem mit Immobilien handeln. Gemäss der provisorischen Jahresrechnung per 31. Dezember 2023 verfüge die Beklagte zwar über keine flüssigen Mittel. Allerdings würden in der provisorischen Jahresrechnung per 31. Dezember 2023 Debitoren in der Höhe von Fr. 184'680.53 und angefangene Leistungen in der Höhe von Fr. 269'000.00 ausgewiesen. Die Debitoren seien zwischenzeitlich eingegangen und die angefangenen Arbeiten seien verrechnet worden. Insgesamt weise die Beklagte per 31. Dezember 2023 ein Umlaufvermögen von Fr. 475'955.00 aus, mit welchem mittelfristige Forderungen Dritter bezahlt werden könnten.