1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 15. Februar 2024 für eine Forderung von Fr. 4'756.40 nebst 5 % Zins seit dem 2. Januar 2024. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 19. Februar 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 16. April 2024 beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 22. März 2024 zugestellt worden war. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am […]: " 1. Über die B._____ GmbH, R-Strasse, S._____, wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, xx:xx Uhr, der Konkurs eröffnet.