3.3. Mit Eingabe vom 25. Juli 2024 stellte der Beklagte folgende Anträge: " 1. Dem Kläger [recte: Beklagten] sei im Verfahren ZSU.2024.140 die unentgeltliche Prozessführung des gewähren und ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen, beides ruckwirkend per 18. Juni 2024. 2. Die Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses gemäss Verfügung vom 27. Juni 2024 sei abzunehmen. -4- 3. Eventualiter sei dem Kläger gestatten, den Betrag (CHF 600.-) des Kostenvorschusses gemäss Verfügung vom 27. Juni 2024 zu bezahlen, sobald er hierzu in der Lage ist."