1. Mit Zahlungsbefehl vom 15. November 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ betrieb die Klägerin den Beklagten für eine Forderung von Fr. 668.50 sowie für Fr. 210.00 Verzugsschaden, Fr. 18.30 Betreibungskosten, Fr. 50.00 Auslagen und die Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " ccc, Pfändungsverlustschein vom 22.11.2002, Betreibungsamt R._____ […] R._____, Betreibung Nr ddd, VS Betrag CHF 668.50 / Schuldbetrag auf Gelbem Konto 40-20350-0" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 23. November 2023 zugestellt, woraufhin dieser gleichentags Rechtsvorschlag erhob.